Untersuchung nach BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§ 41 BOKraft)
Besondere Prüfpunkte bei der HU sind z. B.:

  • Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
  • Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
  • Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
  • Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
  • Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen

KÜS-Kfz-Prüfstelle Brunner

Walter-Wetzel-Straße 10
79588 Efringen-Kirchen

Tel.: 0176 – 84 15 33 66
Mail: kues.brunner@outlook.de

Prüfzeiten

Montag 07:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr
15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
1. Sa. im Monat 09:00 – 13:00 Uhr

Um Wartezeiten zu verringern, gerne auch mit Terminvereinbarung.

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