Hauptuntersuchung

In gewissen Zeitabständen werden Sie als Fahrzeughalter(in) beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.

Die fachkundigen Prüfingenieure der KÜS überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.

Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

Was wird alles geprüft? Bei der HU prüft der Prüfingenieur der KÜS insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug aus den Bereichen

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Räder/Reifen
  • Sichtverhältnisse
  • Umweltbelastung
  • Identifizierung
  • Achsen und Aufhängung
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
  • Lichttechnische Einrichtung

KÜS-Kfz-Prüfstelle Brunner

Walter-Wetzel-Straße 10
79588 Efringen-Kirchen

Tel.: 0176 – 84 15 33 66
Mail: kues.brunner@outlook.de

Prüfzeiten

Montag 07:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr
15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
1. Sa. im Monat 09:00 – 13:00 Uhr

Um Wartezeiten zu verringern, gerne auch mit Terminvereinbarung.

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