Gasprüfung gemäß DVGW G607

Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen

Wie für gasbetriebene Fahrzeuge gibt es seit Juni 2025 auch für Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Flüssiggasanlage eine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur und auch bei Austausch muss die Gasanlage durch einen Fachmann geprüft werden.

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.

Idealerweise findet die Prüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) statt.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.

KÜS-Kfz-Prüfstelle Brunner

Walter-Wetzel-Straße 10
79588 Efringen-Kirchen

Tel.: 0176 – 84 15 33 66
Mail: kues.brunner@outlook.de

Prüfzeiten

Montag 07:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr
15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
1. Sa. im Monat 09:00 – 13:00 Uhr

Um Wartezeiten zu verringern, gerne auch mit Terminvereinbarung.

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